Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Atelier Aves, Svea Hamer, Corneliusstraße 9, 12247 Berlin (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) und deren Auftraggeber (auch „Kunde“).
1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES, VERTRAGSINHALT
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
1.2 Telefonische und mündliche Absprachen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen bestätigt sind. Ein Angebot behält vier Wochen Gültigkeit.
1.3 Mit Eingang der Zahlung des Auftragswerts, oder falls zuvor schriftlich vereinbart, der Anzahlung, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen Atelier Aves und dem Auftraggeber.
2. VERTRAGSLAUFZEIT, VORZEITIGE KÜNDIGUNG
2.1 Der Vertrag endet bei Verträgen mit fester Laufzeit mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ablauf der Laufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich, das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.
2.2 Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, den Auftrag vorzeitig, so werden für die Planung, Arbeitsvorbereitung sowie entgangener ¬Gewinn pauschal 50 % der Auftragssumme ohne besondere Nachweise berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
2.3 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:
a. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen;
b. Befindet sich der Kunde entweder bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit in Verzug und wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer unmöglich oder erheblich erschwert, so steht dem Auftragnehmer das Recht zum Vertragsrücktritt zu. Diese Bestimmung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Auftraggeber in ständig wiederholendem Ausmaß seine Wünsche ändert und sich die Vertragserfüllung dadurch wesentlich verzögert, verhindert oder gar aussichtslos wird.
3. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Preise für die jeweilige Leistung von Atelier Aves sind aus dem Angebot ersichtlich. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer können an den Auftraggeber weitergegeben werden.
3.2 Anfahrtskosten werden mit einem Satz von 0,50 € inkl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer berechnet. Die Anfahrtszeit wird mit einem pauschalen Stundensatz von 30 € pro Stunde vergütet.
3.3 Die Zahlung für die Leistungen erfolgt per Vorkasse oder Überweisung an das im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesene Konto.
3.4 Die Bezahlung der erbrachten Leistung des Auftragnehmers bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, es sei denn Abweichendes wurde ausdrücklich vereinbart. Die Berechnung bemisst sich nach dem jeweils aktuell gültigen Stunden- und Tagessatz des Auftragnehmers.
3.5 Der Auftragnehmer kann im Vorfeld Kostenvoranschläge angeben, die nach seinem besten Fachwissen und Sorgfalt erstellt werden. Die Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit ist ausgeschlossen. Erhöhen sich die Kosten nach Erteilung des Auftrages um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dem Kunden unaufgefordert darüber zu informieren. Beträgt die Kostenerhöhung weniger als 20%, besteht keine Mitteilungspflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kostenerhöhung innerhalb der vorgegebenen Frist zu begleichen. Angebote und Kostenvoranschläge werden entgeltlich und unverbindlich, es sei denn, Abweichendes wurde vereinbart.
3.6 Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Erbringung eines Nachweises, sämtliche Auslagen wie Reise-, Übernachtungskosten und Spesen, welche durch vereinbarte Reisen mit und durch den Kunden anfallen, zu ersetzen.
3.7 Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3.8 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden einschließlich Minderungsansprüche ist ausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.9 Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen.
4. LEISTUNGSERBRINGUNG
4.1 Atelier Aves verpflichtet sich, eine sorgfältige Entwurfsplanung zu liefern. Der Lieferumfang ist im jeweiligen Angebot beschrieben. Er wird durch die Auftragsbestätigung bestätigt.
4.2 Die Entwürfe verstehen sich als Anregungshilfe. Es wird vom Auftraggeber akzeptiert, dass Gestaltung immer einem subjektiven Empfinden unterliegt. Das Gefallen ist vom jeweiligen Geschmack des Betrachters abhängig. Atelier Aves haftet nicht bei Nicht-Gefallen.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Kunden mit bestem Gewissen und Wissen Empfehlungen zu Bezugsquellen und Handelspartnern zu geben, wovon der Kunde nach deren oder gemeinsamer Leitungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen kann. Atelier Aves trägt hinsichtlich dieser Bestellung keinerlei Verantwortung. Jegliche Übernahme von Schadensersatz für Mängel und Ausfall bei dieser Lieferung, Leistungen und Qualitäten sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt hierbei die alleinige Verantwortung und das Risiko.
5. LIEFERZEIT UND LIEFERFRISTEN
5.1 Die Lieferfrist der vereinbarten Leistung seitens “Atelier Aves” beginnt mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto von Atelier Aves, Svea Hamer. Die Dauer wird zuvor in der Auftragsbestätigung bekanntgegeben.
5.2 Leistungs- und Liefertermine stellen beispielhafte Werte dar, die keinerlei Bindungswirkung nach sich ziehen, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Kennzeichnung zur Verbindlichkeit. Im Fall einer Leistungsverzögerung, welche nicht das Verschulden des Auftragsnehmer betrifft, ziehen diese eine Verschiebung vereinbarter Leistungstermine nach sich. Der Leistungstermin verlängert sich hier um den Zeitraum, in dem die Leistungserbringung nicht möglich war, mit einbezogen einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.3 Atelier Aves übernimmt keine Haftung, wenn sich aufgrund fehlender oder unvollständiger Planungsinformationen der vereinbarte Liefertermin verzögert.
5.4 Fallen die Verzögerungen in das Verschulden des Kunden, z.B. durch die Missachtung der Mitwirkungshandlungen, und entsteht dem Auftragnehmer hierdurch ein Mehraufwand, so steht es dem Auftragnehmer zu, den getätigten Mehraufwand zu den aktuellen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.5 Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird dieser Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
6. DRITTLEISTUNGEN
6.1 Atelier Aves ist die Heranziehung Dritter (Subunternehmer) jederzeit rechtlich gestattet, wenn dies der Erbringung der Leistung dient.
6.2 Wird im Zuge der Leistungserbringung eine Heranziehung Dritter erforderlich, um andere Leistungen zu erbringen, z. B. die Durchführung von Handwerks- oder Speditionsleistungen (nachfolgend Drittleistungen), so einigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, welcher Dritte beauftragt werden soll. Wird nichts Konkretes vereinbart, so wird die direkte Beauftragung des Dritten durch den Kunden angenommen. Der Auftraggeber ist für die Auswahl und Koordination der Drittleistungen und der Dritten zuständig.
7. ELEKTRONISCHE GESCHÄFTSKOMMUNIKATION UND RECHNUNGSSTELLUNG
7.1 Der Kunde stimmt mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronischer Rechnungsstellungen, Auftragsbestätigungen und der Geschäftskommunikation per E-Mail zu. Die Rechnungsstellung sowie Auftragsbestätigungen erhält der Kunde als PDF. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die E-Mails in seinem Postfach empfangen werden können.
8. HAFTUNG
8.1 Falls auf Grund höherer Gewalt Informationen und Daten, die der Auftragserfüllung dienen, verloren gehen oder beschädigt werden, kann Atelier Aves nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die während des Postwegs verloren gehen.
8.2 Atelier Aves haftet nicht für Schäden, die nicht im unmittelbaren Leistungsgegenstand entstanden sind. Insbesondere kann Atelier Aves nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden haftbar gemacht werden.
8.3 Atelier Aves haftet nicht für Leistungen jeglicher Art von zu Werbezwecken verlinkten Drittleistern.
8.4 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für Schäden, die von ihm verschuldet wurden. Hierunter fallen nur Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit, die zu einem Schaden führt, übernimmt der Auftragnehmer die Haftung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflich, die eine Voraussetzung für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes darstellt oder deren Verletzung das Herbeiführen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf). Darüber hinaus gilt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden, welche das Leben, die körperliche oder geistige Unversehrtheit verletzen oder gefährden sowie in Fällen zwingender Haftung (z.B. nach einem Produkthaftungsgesetz). Eine Haftung für Schäden, die nicht von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst werden, kann keine Haftung erfolgen.
9. MITWIRKUNGSPFLICHT
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer so zu unterstützen, wie es für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung notwendig ist. Hierzu zählt insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Der Zugang zum Objekt muss dem Auftragnehmer in erforderlichem Umfang möglich sein.
9.2 Der Hinweis auf die Rechte Dritter obliegt dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, insofern sie die Anfertigung und Verbreitung von Lichtbildern des Objektes behindern (z.B. Urheberrechte des Architekten).
10. NUTZUNGSRECHTE
10.1 Das Urheberrecht aller erbrachten Leistungen bleibt bei Atelier Aves. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seiner Leistungen gefertigten Fotos und Videos der Innenräume des Objektes sowie sonstige Dokumentationsunterlagen während und nach der Leistungsausführung unentgeltlich zu Werbezwecken und zur Veröffentlichung zu nutzen. ¬Darüber hinaus diese zu vervielfältigen, zu verwerten und selbst oder über Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen sowie Dritte zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, sofern dies ohne Angaben der Adresse des Objektes und Name des Eigentümers erfolgt.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche Wirksame ersetzen, die den berechtigten Interessen der Vertragspartner am besten gerecht wird.
12. GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT
12.1 Für etwaige rechtliche Streitigkeiten gilt der Sitz des Unternehmens Atelier Aves.
12.2 Es gilt für sämtliche Geschäftsverbindungen das deutsche Recht. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen.

